Die erfolgreiche Wirkung der Verhaltenstherapie (VT) ist über die letzten Jahrzehnte vielfach wissenschaftlich nachgewiesen worden. Daher gehört die VT zu den anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Als sog. psychotherapeutisches Richtlinienverfahren ist die verhaltenstherapeutische Psychotherapie grundsätzlich eine Leistung, die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist zum einen die sog. medizinische Indikation, also das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Erkrankung. Die Diagnose muss von einem approbierten Arzt oder einem approbierten Psychotherapeuten gestellt werden.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?

Gesetzliche Krankenversicherung:

Seit 01.04.2015 besitze ich eine sog. Kassenzulassung. Das bedeutet, die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kosten für die ersten 5 diagnostischen Sitzungen (= probatorische Sitzungen) werden  über Ihre Versichertenkarte direkt von der Krankenkasse übernommen. Anschließend kann ein Antrag auf Kostenübernahme für eine bestimmte Anzahl von Therapiestunden gestellt werden.

Private Krankenversicherung/ Beihilfe:

In der Regel werden die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Empfehlenswert ist es, sich bereits vor der Therapieaufnahme frühzeitig über die genaue Regelung der Kostenübernahme bei Ihrer jeweiligen privaten Krankenversicherung zu informieren, da sich die einzelnen privaten Versicherungen in diesem Punkt teilweise sehr unterscheiden.

Selbstzahler:

Sie haben in meiner Praxis selbstverständlich auch die Möglichkeit, Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der gesetzlich geregelten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in ihrer aktuell gültigen Form.